In diesem Bereich finden sich die Statuten der Redaktion von mephisto 97.6.
Das Redaktionsstatut beschreibt Rechte und Pflichten der Mitarbeiter:innen und sichert die Unabhängigkeit der redaktionellen Arbeit. Die Inhalte des Statuts bilden die Grundlage für die Mitarbeit bei mephisto 97.6.
Das Awarenessstatut beschreibt die Rechte und Pflichten des Awarenessteams der Redaktion von mephisto 97.6 und bildet die Grundlage seiner Arbeit. Es ist als Ergänzung zum Redaktionsstatut zu verstehen.
Stand: Juli 2024
Dieses Redaktionsstatut wurde von der mephisto 97.6-Redaktion[1] verfasst und mehrheitlich beschlossen. Es beschreibt die Rechte und Pflichten der Mitarbeiter:innen und sichert die Unabhängigkeit der redaktionellen Arbeit. Die Inhalte des Statuts bilden die Grundlage für die Mitarbeit bei mephisto 97.6.
[1] „gesamte Redaktion“ meint im Folgenden stets alle Redakteur:innen und die Programmdirektion.
I. Selbstverständnis
mephisto 97.6 ist ein crossmediales Lokal- und Ausbildungsradio für den Großraum Leipzig. Um möglichst viele Hörer:innen zu erreichen, senden wir auf UKW von Montag bis Freitag vier Stunden auf 97,6 MHz. Außerdem senden wir rund um die Uhr über DAB+ und im Web-Livestream. Wir arbeiten crossmedial und haben eigene Social-Media-Kanäle. Dadurch schaffen wir ein erweitertes Informationsangebot für unsere Nutzer:innen.
Das Programm ist nicht kommerziell und frei von Werbung. Wir sind eine junge Redaktion mit professionellem Anspruch, in der alle Redaktionsmitglieder ehrenamtlich arbeiten. Mitmachen kann jede Person unabhängig davon, wie viel journalistische Erfahrung sie bereits gesammelt hat. Voraussetzung für eine Mitarbeit sind die Akzeptanz und Einhaltung der Struktur (II.), der Redaktionskultur (III.) sowie der journalistischen Grundsätze (V.).[1] Mit unserer Vielfalt an Themen und Sichtweisen wollen wir die Leipziger Medienlandschaft bereichern. Das Programm von mephisto 97.6 richtet sich an junge Menschen im Alter zwischen 16 und 35 Jahren. Es richtet sich nicht explizit an Studierende.
[1] Besteht ein begründeter Verdacht, dass diese Voraussetzungen nicht eingehalten werden könnten, findet ein Gespräch zwischen der betreffenden Person mit der Chefredaktion und der Programmdirektion statt.
II. Struktur
mephisto 97.6 ist nach professionellen Kriterien strukturiert. Dabei gelten verschiedene Verantwortungsbereiche, an die bestimmte Voraussetzungen geknüpft sind. Diese werden im Dokument „Ausbildungswege und Rollen bei mephisto 97.6" ausführlich beschrieben. Hierarchien verstehen wir nicht als Selbstzweck oder zur Profilierung Einzelner, sondern als Mittel, um die Redaktionsabläufe optimal zu gestalten.
1. Redaktion
Alle Mitglieder der Redaktion erhalten den Status als Redakteur:in bzw. Reporter:in. Unter Betreuung von RvDs (siehe 2.) können sie das Programm aktiv mitgestalten.
2. Ressortleitungen und Redakteur:innen vom Dienst
Die Verantwortung für das Programm liegt bei den einzelnen Ressorts, insbesondere den Ressortleitungen und Redakteur:innen vom Dienst, kurz RvDs[1] Dazu gehören etwa die Planung von Sendungen, Podcasts, Online-Beiträgen oder PR-Maßnahmen, die Festlegung von Beitragsthemen, die Betreuung der Redakteur:innen/Reporter:innen sowie die Koordination der Veröffentlichung der Produktionen und der Außendarstellung von mephisto 97.6.
3. Nachrichtenleitung und Nachrichtensprecher:innen
Nachrichtenleitungen verantworten den Prozess der Auswahl, der Recherche und des Schreibens der Nachrichten im Programm von mephisto 97.6. Dabei betreuen sie die Nachrichtenredakteur:innen. Nachrichten:sprecher:innen verlesen die Nachrichten live im Studio.
4. Moderation
Moderator:innen sind erfahrene Redakteur:innen, die eng in die Entstehung von Sendungen eingebunden sind und diese live präsentieren.
5. Chefredaktion
Die Chefredaktion bewahrt den Überblick über das Programm. Sie arbeitet ressortübergreifend und ist für organisatorische und planerische Aufgaben des Redaktionsalltags zuständig. Sie vertritt die Redaktion nach außen und gegenüber der Programmdirektion.
6. Programmdirektion
Die Programmdirektion ist für finanzielle, technische und strukturelle bzw. organisatorische Belange bei mephisto 97.6 zuständig. Sie arbeitet fernab des inhaltlich-redaktionellen Tagesgeschäfts, sorgt für die Anbindung des Lokal- und Ausbildungsradios an die Universität Leipzig und repräsentiert den Sender nach außen. Die Mitglieder der Programmdirektion sind Personen, die an der Universität Leipzig beruflich tätig sind. Die Redaktion legt Wert darauf, dass die Posten der Programmdirektor:innen mit einvernehmlich anerkannten Kandidat:innen besetzt werden. Die Programmdirektion tauscht sich in regelmäßigen Treffen mit der Chefredaktion aus und trifft mit ihr gemeinsame Entscheidungen. Damit sind die Mitglieder der Programmdirektion das Bindeglied zwischen Redaktion und Universität. Die Programmdirektion unterstützt die Redaktion bei der kritischen Reflexion von Programminhalten. Diesbezüglich hat sie eine beratende Funktion und nimmt im Regelfall keinen inhaltlichen Einfluss. Eine Ausnahme ist, wenn journalistische Inhalte gegen rechtliche Bestimmungen oder gegen die Bestimmungen dieses Redaktionsstatuts verstoßen. So wird vom Rektorat der Universität Leipzig ein:e geschäftsführende:r Programmdirektor:in bestellt. Auf diese:n wird die medienrechtliche Verantwortung übertragen.
7. Zentrum für Medienproduktion
mephisto 97.6 verfügt über eine technische und räumliche Ausstattung, die professionellen Ansprüchen genügt. Die kontinuierliche Betreuung der Produktionstechnik durch Fachpersonal gewährleistet eine hohe Sendequalität und -sicherheit. Für die Infrastruktur des Senders ist das Zentrum für Medienproduktion (ZMP) der Universität Leipzig zuständig. Wir behandeln die technische Ausstattung sorgsam.
8. Freundeskreis mephisto 97.6
Im Alumni-Netzwerk Freundeskreis mephisto 97.6 e. V. sind ehemalige mephisto 97.6-Mitarbeiter:innen organisiert. Der Verein unterstützt die Redaktion finanziell und organisatorisch im Sinne einer ausbildungsbezogenen Förderung – zum Beispiel durch finanzielle Unterstützung bei Projekten, Coachings, Auswertungen oder durch die Organisation von Seminaren.
[1] Unter den Begriff RvD fallen auch die Onliner:innen vom Dienst (OvDs) und die Public Relations-Redakteur:innen vom Dienst (PvDs).
III. Redaktionskultur
In der Redaktion von mephisto 97.6 legen wir großen Wert auf Transparenz, Kommunikation auf Augenhöhe und Möglichkeiten der Beteiligung. Es existiert eine Vielzahl unterschiedlicher Ansichten und Meinungen. Wir gehen respektvoll und offen miteinander um. Dies gilt besonders für Konfliktsituationen sowie gegenüber neuen Mitarbeiter:innen, Interviewpartner:innen und Besucher:innen. Konfliktfälle innerhalb der Redaktion werden auf Basis des Konzepts zur Konfliktbewältigung bearbeitet.
Wichtiger Bestandteil unserer Redaktionskultur ist ein stetes Qualitätsmanagement. Für die Koordination ist die Programmdirektion zuständig. Das operative Qualitätsmanagement wird an die weiteren Senderinstanzen , vor allem an die Chefredaktion delegiert. Es umfasst regelmäßige Programmauswertungen, Redaktionskonferenzen, Klausuren, Seminare sowie ein verlässliches Informationsmanagement.
Unser Ziel ist es, ein kreatives und anregendes Redaktionsklima zu schaffen, in dem sich alle Redakteur:innen wohlfühlen. Dazu tragen auch gemeinsame Aktivitäten jenseits des Arbeitsalltags bei. Wir als Redaktion achten auf einen respektvollen, gewaltfreien und toleranten Umgang untereinander sowie auf eine sensible Kommunikation. Jegliche Form von Diskriminierung ist zu unterlassen und zu unterbinden.
Diskriminierung liegt nach unserem Verständnis vor, wenn Benachteiligungen, Ausgrenzung oder Belästigungen von Mitgliedern der Redaktion wegen grundlegender Zugehörigkeiten oder Zuschreibungen geschehen. Dazu gehören zum Beispiel: rassistische Zuschreibungen, Sprache, Herkunft, sexuelle Identität, das Lebensalter, Geschlecht, Religion/Weltanschauung sowie körperliche, geistige und seelische Fähigkeiten.[1]
Grundsätzlich gilt: Wer innerhalb der Redaktion von mephisto 97.6 mutmaßliche Fälle von Diskriminierung mitbekommt oder sich selbst betroffen fühlt, ist dazu ermutigt, den Verdachtsfall zu melden oder/und selbst einzuschreiten. Verdachtsfälle von Diskriminierung sollen – durch Betroffene bzw. in Absprache mit den Betroffenen – den Senderinstanzen, jedoch mindestens anonymisiert der Chefredaktion gemeldet werden. Die Chefredaktion informiert die Programmdirektion darüber. Senderinstanzen sind dazu angehalten, jedem angezeigten Verdachtsfall nachzugehen. Laut „Awarenessstatut“ kann auch das Awarenessteam eine Anlaufstelle für Redakteur:innen sein, die diskriminierendes Verhalten erleben oder beobachten (5.1 Vermittlung). Das Awarenessteam informiert die Senderinstanzen darüber in Absprache mit den Betroffenen (8. Einbindung des Awarenessteams). Auf Ebene der Programmdirektion wird jedem angezeigten Verdachtsfall nachgegangen.
[1] Siehe Antidiskriminierungsverband Deutschland, https://www.antidiskriminierung.org/was-ist-diskriminierung?rq=diskriminierung
IV. Ausbildung
Bei mephisto 97.6 werden Fertigkeiten in den Bereichen crossmedialer Journalismus, Hörkunst, Öffentlichkeitsarbeit und Medientechnik vermittelt. mephisto 97.6 versucht ständig, neue Mitarbeiter:innen zu gewinnen und zu integrieren. Unser Grundsatz ist, dass Erfahrene weniger Erfahrene ausbilden. Näheres dazu regeln die „Ausbildungsprinzipien“. Wir dokumentieren unser Wissen und geben es weiter, um redaktionelle Kontinuität und eine grundständige crossmediale journalistische Ausbildung sicherzustellen.
Bei mephisto 97.6 gibt es unterschiedlich gestaltete Ausbildungsangebote. Wir ermutigen alle Mitarbeiter:innen, diese zu nutzen. Dazu gehören beispielsweise Seminare zu journalistischen Grundlagen. Diese werden sowohl von Mitgliedern der Redaktion angeboten als auch von professionellen Journalist:innen. Verantwortlich für die Koordination der Ausbildung ist die Programmdirektion. Sie delegiert die Aufgaben der Ausbildung an Redakteur:innen vom Dienst, Ressortleiter:innen, Moderator:innen und Chefredakteur:innen. Die Ausbildung von Redaktionsmitgliedern zur Übernahme von Rollen in diesen Verantwortungsbereichen ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Die Ausbildung bei mephisto 97.6 funktioniert grundsätzlich unabhängig von Lehrveranstaltungen der Universität Leipzig. Mit dem Wahlfach Crossmedia-Journalismus gibt es ein universitäres Lehrangebot, das über die Programmdirektion zusätzlich an die Senderstruktur von mephisto 97.6 angegliedert ist.
V. Journalistische Grundsätze
Wir berichten wahrhaftig, sachlich und unvoreingenommen. Vermutungen sind als solche kenntlich zu machen. Fehler in der Berichterstattung werden eingestanden und schnellstmöglich korrigiert.
Die redaktionelle Arbeit stützt sich auf Recherche und Sorgfaltspflicht. Es gilt: Sicherheit vor Schnelligkeit.
Wir geben Informant:innen nicht ohne deren ausdrückliche Zustimmung preis. Die Berichterstattung ist frei vom Einfluss Dritter im Sinne einer journalistischen Unabhängigkeit (VI.).
Wir achten die Menschenwürde, insbesondere respektieren wir die Privat- und Intimsphäre von Menschen. Die Berichterstattung ist frei von Gewaltverherrlichung und Diskriminierung jeglicher Art. Unangemessene und sensationelle Darstellungen lehnen wir ab. Außerdem fördern wir Vielfalt und Gleichstellung – im Programm und in der Redaktion.
Meinung und Satire sind im Programm erwünscht. Sie sind kenntlich zu machen und von der faktischen Berichterstattung zu trennen. Wir wollen die Hörer:innen informieren und sie bei ihrer Meinungsbildung unterstützen.
VI. Unabhängigkeit und Finanzierung
Der Sendebetrieb von mephisto 97.6 basiert auf einer von der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) erteilten Sendelizenz. Das Rektorat der Universität Leipzig hat diese Lizenz inne. Wir sind uns der Spannungsverhältnisse zwischen uns als Lokalmedium der Universität Leipzig und öffentlichen, privaten und kommerziellen Akteur:innen bewusst. Wir bewahren unsere Unabhängigkeit in der journalistischen Berichterstattung. mephisto 97.6 lehnt Geschenke, Rabatte, Einladungen oder sonstige Vergünstigungen ab, die die Unabhängigkeit der Redaktion infrage stellen.
Die SLM fördert unsere Verbreitungskosten auf UKW und DAB+. Zudem finanziert die SLM die GEMA- und GVL-Gebühren für unser Radioprogramm. Das Zentrum für Medienproduktion der Universität Leipzig stellt uns die Infrastruktur für den Sendebetrieb (u.a. Redaktionsräume, Studio- und Reporter:innentechnik) zur Verfügung.
Über den Sendebetrieb hinaus entstehen weitere Kosten – etwa für Veranstaltungen oder journalistische Ausbildungsangebote. Dafür stehen mephisto 97.6 im begrenzten Rahmen weitere finanzielle Mittel der Universität Leipzig zur Verfügung. Zudem finanzieren wir uns über Spenden.
Wir wählen Kooperationspartner:innen sorgfältig aus. Ihre Produkte oder Dienstleistungen müssen mit den Werten von mephisto 97.6 vereinbar sein. Das PR-Ressort ist in Zusammenarbeit mit Chefredaktion und Programmdirektion für die Pflege solcher Partnerschaften zuständig.
VII. Bearbeitung des Redaktionsstatuts
Das Redaktionsstatut soll regelmäßig darauf geprüft werden, ob seine Inhalte noch mit dem Redaktionsalltag übereinstimmen. Auf Initiative von einzelnen Mitgliedern der Redaktion kann eine Anpassung veranlasst und es können konkrete Änderungsvorschläge gemacht werden. Die Umsetzung geschieht über eine Arbeitsgruppe – unter Beteiligung der Initiator:innen, einer Vertretung der Chefredaktion, einer Vertretung der Programmdirektion sowie eventuell weiterer interessierter Redakteur:innen. Ein Vorschlag über die aktualisierte Version des Statuts wird der gesamten Redaktion als Entwurf online zur Verfügung gestellt. Alle haben die Möglichkeit, Fragen oder Vorschläge einzubringen. Diese werden in den Entwurf eingearbeitet. Der aktualisierte Entwurf wird nochmals online zugänglich gemacht. Parallel dazu wird ein Aussprachetermin angeboten. Bei Bedarf können finale Änderungen im Entwurf vorgenommen werden. Die gesamte Redaktion ist hiernach online zur Abstimmung berechtigt. Spricht sich eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen für den geänderten Entwurf aus, wird das aktualisierte Redaktionsstatut angenommen.
Stand: Juli 2023
Präambel
Dieses Awarenessstatut beschreibt die Rechte und Pflichten des Awarenessteams der Redaktion von mephisto 97.6 und bildet die Grundlage seiner Arbeit. Es ist als Ergänzung zum Redaktionsstatut zu verstehen.
Das Awarenessstatut wurde von der Redaktion von mephisto 97.6 verfasst und mehrheitlich beschlossen. Es wird der gesamten Redaktion[1] online und in gedruckter Form im Sender zur Verfügung gestellt.[2]
1. Definition von Awareness
Der Begriff “Awareness” bedeutet übersetzt “Bewusstsein” oder “Achtsamkeit”. Im Rahmen dieses Awarenessstatuts beschreibt “Awareness” eine wertschätzende und respektvolle Arbeitsatmosphäre ohne Diskriminierung[3] und Gewalt.
“Awarenessarbeit” beschreibt den Prozess zur Herstellung und Aufrechterhaltung dieser Atmosphäre.
2. Bekenntnis zu Awareness
Die Redaktion von mephisto 97.6 verpflichtet sich in ihrem Redaktionsstatut[4] dazu, eine wertschätzende und respektvolle Arbeitsatmosphäre ohne Diskriminierung und Gewalt herzustellen. Damit bekennt sich mephisto 97.6 zu Awareness und Awarenessarbeit.
3. Notwendigkeit eines Awarenessteams
Auch wenn sich die Redaktion zu Awareness und Awarenessarbeit bekennt, kann es im Redaktionsalltag zu gegenläufigem Verhalten kommen.
Das Redaktionsstatut sieht vor, dass sich Redakteur:innen, wenn sie jenes Verhalten erleben oder beobachten, an die Chefredaktion wenden oder selbst einschreiten. Es kann jedoch passieren, dass sich Redakteur:innen in einem solchen Fall nicht an die Chefredaktion, leitende Redakteur:innen, Ressortleitungen oder Programmdirektion[5] wenden möchten, zum Beispiel aus Unsicherheit, wie sich das auf ihren Weg bei mephisto 97.6 auswirken könnte. Auch selbst einzuschreiten ist unter Umständen nicht möglich.
Unter anderem darum braucht es eine ergänzende Anlaufstelle in Form eines Awarenessteams.[6]
4. Definition des Awarenessteams
Das Awarenessteam besteht aus Mitgliedern der Redaktion. Sie sind demokratisch legitimiert und gezielt geschult[7].
Das Awarenessteam soll die Herstellung einer wertschätzenden und respektvollen Arbeitsatmosphäre ohne Diskriminierung und Gewalt anstoßen und unterstützen.
5. Aufgaben des Awarenessteams
Das Awarenessteam verpflichtet sich, nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln. Es hat drei zentrale Aufgaben:
5.1 Vermittlung
Das Awarenessteam kann eine Anlaufstelle für Redakteur:innen sein, die diskriminierendes oder gewaltvolles Verhalten erleben oder beobachten.
Wie im Redaktionsstatut beschrieben, sind Redakteur:innen zunächst ermutigt, sich bei entsprechenden Erfahrungen an Senderinstanzen zu wenden oder selbst einzuschreiten. Möchten sie das nicht, können sie sich an das Awarenessteam wenden.
Das Awarenessteam leistet auf Wunsch emotionalen Beistand, berät und vermittelt vertraulich zwischen Konfliktparteien. Ziel ist dabei, eine Aussprache und Schlichtung zwischen Konfliktparteien herbeizuführen und Lösungen für konkrete Probleme zu finden.
5.2 Bildung
Das Awarenessteam trägt darüber hinaus zur Aufklärung der Redaktion in Bezug auf Awareness und Awarenessarbeit bei. Teil dieser Aufklärungsarbeit können zum Beispiel das Erstellen von Leitfäden oder die Ausrichtung von Seminaren sein.
5.3 Entwicklung
Des Weiteren kann das Awarenessteam unabhängig von konkreten Einzelfällen übergreifende Prozesse im Sinne der Awarenessarbeit anregen. Das kann interne Themen betreffen, wie die Zugänglichkeit der Redaktion für Menschen verschiedener Herkunft, Religion oder Geschlechter. Es kann aber auch journalistische Inhalte betreffen, die durch die Redaktion entstehen.[8]
Übergreifende Projekte der Awarenessarbeit können vom Awarenessteam selbst oder von der Redaktion angeregt werden[9]. Bei Bedarf kann das Awarenessteam der Chefredaktion und der Programmdirektion konkrete Maßnahmen vorschlagen.
6. Kontakt zum Awarenessteam
Das Awarenessteam kann auf drei Arten erreicht werden. Es ist Aufgabe des jeweiligen Awarenessteams, die Redaktion über die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme zu informieren.
6.1 Direkter Kontakt zu den Mitgliedern
Redakteur:innen können sich bei Fragen, die Awareness betreffen, jederzeit direkt an die Mitglieder des Awarenessteams wenden.
Die Redaktion wird umfassend[10] über die Zusammensetzung des Awarenessteams und dessen Erreichbarkeit informiert. Die Mitglieder des Awarenessteams müssen getrennt kontaktiert werden können, sodass Redakteur:innen wählen können, an welche Awarenessperson sie sich wenden.
6.2 Offene Plena
Darüber hinaus bietet das Awarenessteam mindestens zweimal im Semester (bei Bedarf auch anlassbezogen) offene Plena an, in denen sich Redakteur:innen in Bezug auf Awareness austauschen können. In den offenen Plena wird nicht über Einzelpersonen gesprochen, sondern über übergreifende Themen, die Awarenessarbeit betreffen.
Diese Plena werden mit ausreichend Vorlauf angekündigt. Um allen Anwesenden die Möglichkeit zu geben, möglichst frei über ihre Erfahrungen zu sprechen, nehmen Mitglieder der Chefredaktion und der Programmdirektion nicht an diesen Plena teil.
Die Plena werden anonymisiert protokolliert. Die Protokolle werden der gesamten Redaktion innerhalb von zwei Wochen zur Verfügung gestellt.
6.3 Anonyme Kontaktaufnahme
Außerdem stellt das Awarenessteam eine Möglichkeit zur anonymen Kontaktaufnahme zur Verfügung. Dies kann zum Beispiel über einen kenntlich gemachten Briefkasten in den Senderäumen von mephisto 97.6 geschehen oder über ein Online-Formular.
7. Grenzen der Kompetenz des Awarenessteams
Die Mitglieder des Awarenessteams haben keine offiziell anerkannte Ausbildung. Sie erwecken diesbezüglich keinen Anschein und kommunizieren die Grenzen ihrer Kompetenzen klar, insbesondere gegenüber Menschen, die beim Awarenessteam Rat suchen.
Wenn eine Anfrage die Kompetenzen des Awarenessteams übersteigt, berät das Awarenessteam zu externen Angeboten.
8. Einbindung des Awarenessteams
Das Awarenessteam arbeitet eng mit bestehenden Senderinstanzen zusammen.
Mindestens zweimal im Semester (bei Bedarf auch anlassbezogen) trifft sich das Awarenessteam mit der Chefredaktion und der Programmdirektion, um über den aktuellen Stand der Awarenessarbeit zu sprechen. Diese Treffen werden anonymisiert protokolliert. Die Protokolle werden der gesamten Redaktion innerhalb von zwei Wochen zur Verfügung gestellt.
Außerdem informiert das Awarenessteam Senderinstanzen, wenn es Konflikte im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Senderinstanz gibt. Diese Weitergabe von Informationen erfolgt nur in Absprache mit den Betroffenen und auf Wunsch anonymisiert.
9. Zusammensetzung des Awarenessteams
Das Awarenessteam besteht in der Regel aus vier Mitgliedern der Redaktion und wird demokratisch gewählt.
9.1 Wahlleitung
Die Wahl des neuen Awarenessteams wird geleitet von Mitgliedern des alten Awarenessteams. Ausgenommen von der Wahlleitung sind Mitglieder des alten Awarenessteams, die zur Wiederwahl kandidieren. Gibt es kein altes Awarenessteam oder kandidieren alle Mitglieder des alten Awarenessteams zur Wiederwahl, wird die Wahl von der Chefredaktion geleitet.
Die Wahlleitung gewährleistet den korrekten Ablauf der Wahl.
9.2 Ablauf der Wahl[11]
Über alle Schritte der Wahl informiert die Wahlleitung die Redaktion umfassend[12] und frühzeitig.
Die Mitglieder des Awarenessteams werden jeweils für ein Jahr gewählt (1. Dezember - 30. November). Von Beginn des Wintersemesters bis einen Monat nach Beginn des Wintersemesters (1. Oktober - 31. Oktober) können Redakteur:innen für die Mitgliedschaft im Awarenessteam kandidieren. Innerhalb einer Woche nach Ablauf der Frist zur Kandidatur (1. November - 7. November) wird eine Liste aller Kandidat:innen veröffentlicht. Zwischen einer und zwei Wochen nach Veröffentlichung der Liste der Kandidat:innen (15. November - 21. November) wird die Wahl des Awarenessteams abgehalten. Innerhalb einer Woche nach der Wahlwoche (22. November - 28. November) werden die Mitglieder des neuen Awarenessteams bekanntgegeben.
9.3 Kandidatur
Alle Mitglieder der Redaktion können sich zur Wahl des Awarenessteams aufstellen. Eine Ausnahme bilden Mitglieder der Chefredaktion und der Programmdirektion. Die Kandidatur erfolgt schriftlich bei der Wahlleitung.
Es muss mindestens fünf Kandidat:innen geben, also eine Kandidatur mehr als Plätze im Awarenessteam vorgesehen sind, um der Redaktion einen Entscheidungsspielraum zu geben. Es ist Aufgabe der Wahlleitung, Redakteur:innen zur Aufstellung zu ermutigen, um genügend Kandidat:innen sicherzustellen.
Finden sich trotzdem nicht genügend Kandidat:innen, wird keine Wahl abgehalten. Es bildet sich in diesem Jahr kein Awarenessteam. Bildet sich kein Awarenessteam, wird zurückgegriffen auf das Awarenesskonzept beschrieben im Redaktionsstatut III. Redaktionskultur.
9. 4 Vorstellung der Kandidat*innen
Jede Person, die kandidiert, darf eine DIN A4-Seite gestalten, auf der sie sich der Redaktion vorstellt. Diese Vorstellungen werden mit Veröffentlichung der Liste der Kandidat:innen[13] gut sichtbar in den Senderäumen ausgehängt.
9. 5 Wahl
Alle Mitglieder der Redaktion sind wahlberechtigt. Jede Person hat eine Stimme. Die Wahl erfolgt schriftlich und geheim.
Innerhalb der Woche der Wahl[14] müssen an mindestens zwei Tagen jeweils mindestens zwei Stunden angeboten werden, in denen gewählt werden kann. Während der Wahltermine ist ein Raum im Sender ausschließlich der Wahl vorbehalten. Es ist stets ein Mitglied der Wahlleitung vor Ort.
Um den größtmöglichen Konsens zu erreichen, wird eine integrierte Stichwahl abgehalten. Dazu ordnen die Wahlberechtigten die Kandidat:innen in einer Rangfolge nach Präferenz[15]. Die Rangfolge muss nicht die gesamte Anzahl an Kandidat:innen ausschöpfen. Es darf kein Rang doppelt vergeben werden.
9. 6 Auswertung
Die Abstimmung wird von der Wahlleitung ausgewertet.
Zunächst werden die individuellen Rangfolgen umkodiert. Dafür werden für die individuellen Ränge Punkte vergeben. Der höchste Rang erhält so viele Punkte wie Kandidat:innen zur Wahl angetreten sind. Der nächst niedrigere Rang erhält einen Punkt weniger. Der nächst niedrigere Rang erhält wiederum einen Punkt weniger usw., bis alle Ränge Punkte erhalten haben. Wurde einer:m Kandidat:in kein Rang zugeordnet, erhält diese:r Kandidat:in keine Punkte.
Alle Punkte aus den individuellen Rangfolgen werden zusammengezählt. So entsteht aus allen individuellen Rangfolgen eine allgemeine Rangfolge der gesamten Redaktion. Diese Rangfolge liegt nur der Wahlleitung vor.
Die Wahlleitung bietet zunächst der Person mit den meisten Punkten die Mitgliedschaft im Awarenessteam an. Nimmt diese Person die Wahl an, folgt die Person mit den zweitmeisten Punkten usw., bis auf diese Art vier Mitgliedschaften zustande gekommen sind. Kommt es zu Punktgleichheit, wird den entsprechenden Kandidat:innen die Mitgliedschaft gleichberechtigt angeboten. In Ausnahmefällen kann es damit zu mehr als vier Mitgliedern im Awarenessteam kommen.
Erhält eine Person keine Punkte, wird ihr keine Mitgliedschaft im Awarenessteam angeboten. In Ausnahmefällen kann es damit zu weniger als vier Mitgliedern im Awarenessteam kommen.
9.7 Ausscheiden aus dem Awarenessteam
Mitglieder des Awarenessteams sind darum gebeten, ihre gesamte Amtszeit von einem Jahr auszufüllen. Trotzdem dürfen alle Mitglieder jederzeit vorzeitig aus dem Awarenessteam ausscheiden. Vorzeitig ausscheiden müssen Mitglieder des Awarenessteams, wenn sie während ihrer Amtszeit in die Chefredaktion oder Programmdirektion wechseln.
10. Ausbildung des Awarenessteams
Die gewählten Mitglieder des Awarenessteams verpflichten sich zur Teilnahme an einem ein- oder mehrtägigen Awarenessworkshop innerhalb eines Monats nach der Wahl.
Der Workshop wird von den Mitgliedern des vorherigen Awarenessteams organisiert. Er wird von externen Expert:innen durchgeführt und umfasst unter anderem die Themen Umgang mit verschiedenen Diskriminierungsformen, sensible Kommunikation und Konfliktmanagement.
11. Bearbeitung des Awarenessstatuts
Das Awarenessstatut wird regelmäßig auf seine Aktualität geprüft. Wird das Redaktionsstatut aktualisiert, muss auch das Awarenessstatut überprüft werden. Wenn seine Inhalte nicht mehr zum aktuellen Redaktionsalltag passen, kann auf Initiative von Redakteur:innen oder Mitgliedern des Awarenessteams eine Anpassung veranlasst werden.
Ein Vorschlag über die aktualisierte Version des Statuts wird der gesamten Redaktion zur Verfügung gestellt. Alle haben die Möglichkeit, Fragen oder Vorschläge einzubringen.
Die gesamte Redaktion ist zur Abstimmung berechtigt. Sprechen sich zwei Drittel der abgegebenen Stimmen für das Statut aus, wird das aktualisierte Awarenessstatut angenommen.
[1] “gesamte Redaktion” meint im Folgenden stets alle Redakteur:innen und die Programmdirektion
[2] siehe dazu ergänzend 11. Bearbeitung des Awarenessstatuts
[3] zur Definition von Diskriminierung siehe Redaktionsstatut III. Redaktionskultur
[4] siehe dazu Redaktionsstatut III. Redaktionskultur
[5] im Folgenden “Senderinstanzen”
[6] für weitere Gründe siehe 5. Aufgaben des Awarenssteams
[7] siehe dazu 9. Zusammensetzung des Awarenessteams und 10. Ausbildung des Awarenessteams
[8] siehe dazu Redaktionsstatut VI. Journalistische Grundsätze
[9] siehe dazu 6. 2. Offene Plena
[10] über mindestens zwei verschiedene Kanäle (z.B. Slack, Telegram, Aushänge in der Redaktion, Vorstellungen in den Kampas)
[11] für einen Überblick siehe Übersicht: Ablauf der Wahl der Awarenesspersonen
[12] über mindestens zwei verschiedene Kanäle
[13] siehe dazu 9. 2. Ablauf der Wahl
[14] siehe dazu 9. 2. Ablauf der Wahl
[15] niedrige Zahlen entsprechen einer hohen Präferenz (Platz 1 entspricht der:m beliebtesten Kandidat:in)