In diesem Bereich finden sich die Statuten der Redaktion von mephisto 97.6.

Das Redaktionsstatut beschreibt Rechte und Pflichten der Mitarbeiter:innen und sichert die Unabhängigkeit der redaktionellen Arbeit. Die Inhalte des Statuts bilden die Grundlage für die Mitarbeit bei mephisto 97.6.

Das Awarenessstatut beschreibt die Rechte und Pflichten des Awarenessteams der Redaktion von mephisto 97.6 und bildet die Grundlage seiner Arbeit. Es ist als Ergänzung zum Redaktionsstatut zu verstehen.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Farbfotografie, auf der ein Papierblatt zu sehen ist, auf dem steht: "mephisto 97.6 ist...". Foto: mephisto 97.6
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Stand: 20. März 2020

Dieses Redaktionsstatut wurde von der mephisto 97.6-Redaktion verfasst und mehrheitlich beschlossen. Es beschreibt Rechte und Pflichten der Mitarbeiter:innen und sichert die Unabhängigkeit der redaktionellen Arbeit. Die Inhalte des Statuts bilden die Grundlage für die Mitarbeit bei mephisto 97.6.
Das Redaktionsstatut wird regelmäßig darauf geprüft, ob die Inhalte des Statuts noch mit dem Redaktionsalltag übereinstimmen. Notwendige Änderungen werden auf der Großen Redaktionskonferenz vorgestellt. Eine spätere Abstimmung der Mitarbeiter:innen kann diese Änderungen mit einfacher Mehrheit beschließen.

I. Selbstverständnis

mephisto 97.6 ist ein Lokal- und Ausbildungsradio für den Großraum Leipzig. Das Programm ist nicht kommerziell und frei von Werbung. Wir sind eine junge Redaktion mit professionellem Anspruch. Mit unserer Vielfalt an Themen und Sichtweisen bereichern wir die lokale Medienlandschaft.

Wir halten die Verbreitung per UKW für unverzichtbar, um möglichst viele Hörer:innen zu erreichen. Wir senden vier Stunden vom Montag bis Freitag terrestrisch auf 97,6 MHz, im Kabel auf 93,6 MHz. Außerdem senden wir über DAB+ und im Livestream 24 Stunden 7 Tage die Woche. Wir arbeiten crossmedial und schaffen dadurch ein erweitertes Informationsangebot für unsere Nutzer:innen.

II. Struktur

Die Arbeit bei mephisto 97.6 basiert auf einer von der Sächsischen Anstalt für privaten Rundfunk und neue Medien erteilten Sendelizenz. Darin festgehalten ist auch die Sendezeit: montags bis freitags von 10 bis 12 und 18 bis 20 Uhr. Das Rektorat der Universität Leipzig hat die Lizenz inne. Die medienrechtliche Verantwortung überträgt es auf eine:n Geschäftsführende:n Programmdirektor:in. Sie/Er wird von der Redaktion im Einvernehmen vorgeschlagen und vom Rektorat bestellt. Die Redaktion legt Wert darauf, dass auch die Posten der weiteren Programmdirektor:innen mit einvernehmlich anerkannten Kandidat:innen besetzt werden.

Die Programmdirektion tauscht sich in regelmäßigen Treffen mit der Chefredaktion aus. Entscheidungen werden gemeinsam getroffen. Die Chefredaktion informiert die Redaktion über getroffene Entscheidungen in den Sitzungen.

Die Verantwortung für das Programm liegt bei den einzelnen Ressorts, insbesondere den Ressortleiter:innen und Redakteur:innen vom Dienst. Bei inhaltlichen Konfliktfällen entscheidet die Chefredaktion.

III. Redaktionskultur

Die Redaktion von mephisto 97.6 besteht aus ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen, die eine Vielzahl unterschiedlicher Ansichten und Meinungen haben. Wir gehen respektvoll und offen miteinander um. Dies gilt besonders für Konfliktsituationen sowie gegenüber neuen Mitarbeiter:innen, Interviewpartner:innen und Besucher:innen. Unser Ziel ist es, ein kreatives und anregendes Redaktionsklima zu schaffen. Dazu tragen auch gemeinsame Aktivitäten jenseits des Arbeitsalltags bei.

Wir als Redaktion achten auf einen respektvollen und toleranten Umgang untereinander. Jegliche Form von Diskriminierung ist zu unterlassen und zu melden, falls es bemerkt werden sollte. Unter Diskriminierung fallen zum Beispiel Benachteiligungen und/oder Ausgrenzungen aufgrund von Herkunft, Sprache, Geschlecht, sexueller Identität, Religion oder einer Behinderung. Uns ist ein Arbeitsklima wichtig, in dem sich alle Redakteur:innen wohlfühlen. Wer Diskriminierung mitbekommt oder selbst betroffen ist, meldet es bitte der Chefredaktion oder schreitet ein.

IV. Redaktionsstruktur

mephisto 97.6 ist nach professionellen Kriterien strukturiert. Dabei gelten verschiedene Verantwortungsbereiche. Hierarchien verstehen wir nicht als Selbstzweck oder zur Profilierung Einzelner, sondern als Mittel, um die Redaktionsabläufe optimal zu gestalten. Wichtiger Bestandteil unserer Redaktionskultur sind regelmäßige Redaktionskonferenzen, Programmauswertungen und Klausuren.

Die Programmdirektion bildet das Bindeglied zwischen Redaktion und Universität. Sie hat beratende Funktion und nimmt im Regelfall keinen inhaltlichen Einfluss.

Im Alumni-Netzwerk Freundeskreis mephisto 97.6 e. V. sind ehemalige mephisto 97.6-Mitarbeiter:innen organisiert. Der Verein unterstützt die Redaktion finanziell und organisatorisch bei der Ausbildung und bei Projekten.

V. Ausbildung

Bei mephisto 97.6 werden Fertigkeiten in den Bereichen Journalismus, Hörkunst, Öffentlichkeitsarbeit und Technik vermittelt. Unser Grundsatz ist, dass Erfahrene weniger Erfahrene ausbilden. Wir dokumentieren unser Wissen und geben es weiter, um redaktionelle Kontinuität sicherzustellen.

Bei mephisto 97.6 gibt es unterschiedlich gestaltete Ausbildungsangebote. Wir ermutigen alle Mitarbeiter:innen, diese zu nutzen. mephisto 97.6 versucht ständig, neue Mitarbeiter:innen zu gewinnen und zu integrieren. Verantwortlich für die Ausbildung sind Redakteur:innen vom Dienst, Ressortleiter:innen, Chefredakteur:innen und die Programmdirektion.

Voraussetzung für die redaktionelle Arbeit bei mephisto 97.6 ist eine technische Ausstattung, die professionellen Ansprüchen genügt. Die kontinuierliche Betreuung der Produktionstechnik durch Fachpersonal gewährleistet eine hohe Sendequalität und -sicherheit. Für Technik und Personal ist das Zentrum für Medien und Kommunikation der Universität Leipzig zuständig. Wir behandeln die technische Ausstattung sorgsam.

VI. Journalistische Grundsätze

Wir berichten wahrhaftig, sachlich und unvoreingenommen. Vermutungen sind als solche kenntlich zu machen. Fehler in der Berichterstattung werden schnellstmöglich und eigenständig korrigiert.

Die redaktionelle Arbeit stützt sich auf Recherche und Sorgfaltspflicht. Es gilt: Sicherheit vor Schnelligkeit.

Wir geben Informant:innen nicht ohne deren ausdrückliche Zustimmung preis. Die Berichterstattung ist frei vom Einfluss Dritter. 

Wir achten die Privatsphäre und die Menschenwürde. Die Berichterstattung ist frei von Gewaltverherrlichung und Diskriminierung jeglicher Art. Unangemessene und sensationelle Darstellungen lehnen wir ab. Außerdem fördern wir Vielfalt und Gleichstellung - im Programm und in der Redaktion.

Meinung und Satire ist im Programm erwünscht. Sie ist kenntlich zu machen und von der faktischen Berichterstattung zu trennen. Wir wollen die Hörer:innen informieren und die bei ihrer Meinungsbildung unterstützen.

VII. Unabhängigkeit

Wir sind uns der Spannungsverhältnisse zwischen uns als Lokalmedium und öffentlichen, privaten und kommerziellen Akteur:innen bewusst. Wir wahren unsere Unabhängigkeit in der Berichterstattung. mephisto 97.6 lehnt Geschenke, Rabatte, Einladungen oder sonstige Vergünstigungen ab, die die Unabhängigkeit der Redaktion infrage stellen.

Wir wählen Kooperationspartner:innen und Sponsoring sorgfältig aus. Ihre Produkte oder Dienstleistungen müssen mit den Werten von mephisto 97.6 vereinbar sein. Das PR-Ressort ist in Zusammenarbeit mit Chefredaktion und Programmdirektion für die Pflege solcher Partnerschaften zuständig.

mephisto 97.6 ist eine Einrichtung der Universität Leipzig. Dennoch orientiert sich unsere Berichterstattung ausschließlich an journalistischen Maßstäben.

Stand: Juli 2023

Präambel

Dieses Awarenessstatut beschreibt die Rechte und Pflichten des Awarenessteams der Redaktion von mephisto 97.6 und bildet die Grundlage seiner Arbeit. Es ist als Ergänzung zum Redaktionsstatut zu verstehen.

Das Awarenessstatut wurde von der Redaktion von mephisto 97.6 verfasst und mehrheitlich beschlossen. Es wird der gesamten Redaktion[1] online und in gedruckter Form im Sender zur Verfügung gestellt.[2]

1. Definition von Awareness

Der Begriff “Awareness” bedeutet übersetzt “Bewusstsein” oder “Achtsamkeit”. Im Rahmen dieses Awarenessstatuts beschreibt “Awareness” eine wertschätzende und respektvolle Arbeitsatmosphäre ohne Diskriminierung[3] und Gewalt.

“Awarenessarbeit” beschreibt den Prozess zur Herstellung und Aufrechterhaltung dieser Atmosphäre.

2. Bekenntnis zu Awareness

Die Redaktion von mephisto 97.6 verpflichtet sich in ihrem Redaktionsstatut[4] dazu, eine wertschätzende und respektvolle Arbeitsatmosphäre ohne Diskriminierung und Gewalt herzustellen. Damit bekennt sich mephisto 97.6 zu Awareness und Awarenessarbeit.

3. Notwendigkeit eines Awarenessteams

Auch wenn sich die Redaktion zu Awareness und Awarenessarbeit bekennt, kann es im Redaktionsalltag zu gegenläufigem Verhalten kommen.

Das Redaktionsstatut sieht vor, dass sich Redakteur:innen, wenn sie jenes Verhalten erleben oder beobachten, an die Chefredaktion wenden oder selbst einschreiten. Es kann jedoch passieren, dass sich Redakteur:innen in einem solchen Fall nicht an die Chefredaktion, leitende Redakteur:innen, Ressortleitungen oder Programmdirektion[5] wenden möchten, zum Beispiel aus Unsicherheit, wie sich das auf ihren Weg bei mephisto 97.6 auswirken könnte. Auch selbst einzuschreiten ist unter Umständen nicht möglich.

Unter anderem darum braucht es eine ergänzende Anlaufstelle in Form eines Awarenessteams.[6]

4. Definition des Awarenessteams

Das Awarenessteam besteht aus Mitgliedern der Redaktion. Sie sind demokratisch legitimiert und gezielt geschult[7].

Das Awarenessteam soll die Herstellung einer wertschätzenden und respektvollen Arbeitsatmosphäre ohne Diskriminierung und Gewalt anstoßen und unterstützen.

5. Aufgaben des Awarenessteams

Das Awarenessteam verpflichtet sich, nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln. Es hat drei zentrale Aufgaben:

5.1 Vermittlung

Das Awarenessteam kann eine Anlaufstelle für Redakteur:innen sein, die diskriminierendes oder gewaltvolles Verhalten erleben oder beobachten.

Wie im Redaktionsstatut beschrieben, sind Redakteur:innen zunächst ermutigt, sich bei entsprechenden Erfahrungen an Senderinstanzen zu wenden oder selbst einzuschreiten. Möchten sie das nicht, können sie sich an das Awarenessteam wenden.

Das Awarenessteam leistet auf Wunsch emotionalen Beistand, berät und vermittelt vertraulich zwischen Konfliktparteien. Ziel ist dabei, eine Aussprache und Schlichtung zwischen Konfliktparteien herbeizuführen und Lösungen für konkrete Probleme zu finden.

5.2 Bildung

Das Awarenessteam trägt darüber hinaus zur Aufklärung der Redaktion in Bezug auf Awareness und Awarenessarbeit bei. Teil dieser Aufklärungsarbeit können zum Beispiel das Erstellen von Leitfäden oder die Ausrichtung von Seminaren sein.

5.3 Entwicklung

Des Weiteren kann das Awarenessteam unabhängig von konkreten Einzelfällen übergreifende Prozesse im Sinne der Awarenessarbeit anregen. Das kann interne Themen betreffen, wie die Zugänglichkeit der Redaktion für Menschen verschiedener Herkunft, Religion oder Geschlechter. Es kann aber auch journalistische Inhalte betreffen, die durch die Redaktion entstehen.[8]

Übergreifende Projekte der Awarenessarbeit können vom Awarenessteam selbst oder von der Redaktion angeregt werden[9]. Bei Bedarf kann das Awarenessteam der Chefredaktion und der Programmdirektion konkrete Maßnahmen vorschlagen.

6. Kontakt zum Awarenessteam

Das Awarenessteam kann auf drei Arten erreicht werden. Es ist Aufgabe des jeweiligen Awarenessteams, die Redaktion über die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme zu informieren.

6.1 Direkter Kontakt zu den Mitgliedern

Redakteur:innen können sich bei Fragen, die Awareness betreffen, jederzeit direkt an die Mitglieder des Awarenessteams wenden.

Die Redaktion wird umfassend[10] über die Zusammensetzung des Awarenessteams und dessen Erreichbarkeit informiert. Die Mitglieder des Awarenessteams müssen getrennt kontaktiert werden können, sodass Redakteur:innen wählen können, an welche Awarenessperson sie sich wenden.

6.2 Offene Plena

Darüber hinaus bietet das Awarenessteam mindestens zweimal im Semester (bei Bedarf auch anlassbezogen) offene Plena an, in denen sich Redakteur:innen in Bezug auf Awareness austauschen können. In den offenen Plena wird nicht über Einzelpersonen gesprochen, sondern über übergreifende Themen, die Awarenessarbeit betreffen.

Diese Plena werden mit ausreichend Vorlauf angekündigt. Um allen Anwesenden die Möglichkeit zu geben, möglichst frei über ihre Erfahrungen zu sprechen, nehmen Mitglieder der Chefredaktion und der Programmdirektion nicht an diesen Plena teil.

Die Plena werden anonymisiert protokolliert. Die Protokolle werden der gesamten Redaktion innerhalb von zwei Wochen zur Verfügung gestellt.

6.3 Anonyme Kontaktaufnahme

Außerdem stellt das Awarenessteam eine Möglichkeit zur anonymen Kontaktaufnahme zur Verfügung. Dies kann zum Beispiel über einen kenntlich gemachten Briefkasten in den Senderäumen von mephisto 97.6 geschehen oder über ein Online-Formular.

7. Grenzen der Kompetenz des Awarenessteams

Die Mitglieder des Awarenessteams haben keine offiziell anerkannte Ausbildung. Sie erwecken diesbezüglich keinen Anschein und kommunizieren die Grenzen ihrer Kompetenzen klar, insbesondere gegenüber Menschen, die beim Awarenessteam Rat suchen.

Wenn eine Anfrage die Kompetenzen des Awarenessteams übersteigt, berät das Awarenessteam zu externen Angeboten.

8. Einbindung des Awarenessteams

Das Awarenessteam arbeitet eng mit bestehenden Senderinstanzen zusammen.

Mindestens zweimal im Semester (bei Bedarf auch anlassbezogen) trifft sich das Awarenessteam mit der Chefredaktion und der Programmdirektion, um über den aktuellen Stand der Awarenessarbeit zu sprechen. Diese Treffen werden anonymisiert protokolliert. Die Protokolle werden der gesamten Redaktion innerhalb von zwei Wochen zur Verfügung gestellt.

Außerdem informiert das Awarenessteam Senderinstanzen, wenn es Konflikte im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Senderinstanz gibt. Diese Weitergabe von Informationen erfolgt nur in Absprache mit den Betroffenen und auf Wunsch anonymisiert.

9. Zusammensetzung des Awarenessteams

Das Awarenessteam besteht in der Regel aus vier Mitgliedern der Redaktion und wird demokratisch gewählt.

9.1 Wahlleitung

Die Wahl des neuen Awarenessteams wird geleitet von Mitgliedern des alten Awarenessteams. Ausgenommen von der Wahlleitung sind Mitglieder des alten Awarenessteams, die zur Wiederwahl kandidieren. Gibt es kein altes Awarenessteam oder kandidieren alle Mitglieder des alten Awarenessteams zur Wiederwahl, wird die Wahl von der Chefredaktion geleitet.

Die Wahlleitung gewährleistet den korrekten Ablauf der Wahl.

9.2 Ablauf der Wahl[11]

Über alle Schritte der Wahl informiert die Wahlleitung die Redaktion umfassend[12] und frühzeitig.

Die Mitglieder des Awarenessteams werden jeweils für ein Jahr gewählt (1. Dezember - 30. November). Von Beginn des Wintersemesters bis einen Monat nach Beginn des Wintersemesters (1. Oktober - 31. Oktober) können Redakteur:innen für die Mitgliedschaft im Awarenessteam kandidieren. Innerhalb einer Woche nach Ablauf der Frist zur Kandidatur (1. November - 7. November) wird eine Liste aller Kandidat:innen veröffentlicht. Zwischen einer und zwei Wochen nach Veröffentlichung der Liste der Kandidat:innen (15. November - 21. November) wird die Wahl des Awarenessteams abgehalten. Innerhalb einer Woche nach der Wahlwoche (22. November - 28. November) werden die Mitglieder des neuen Awarenessteams bekanntgegeben.

9.3 Kandidatur

Alle Mitglieder der Redaktion können sich zur Wahl des Awarenessteams aufstellen. Eine Ausnahme bilden Mitglieder der Chefredaktion und der Programmdirektion. Die Kandidatur erfolgt schriftlich bei der Wahlleitung.

Es muss mindestens fünf Kandidat:innen geben, also eine Kandidatur mehr als Plätze im Awarenessteam vorgesehen sind, um der Redaktion einen Entscheidungsspielraum zu geben. Es ist Aufgabe der Wahlleitung, Redakteur:innen zur Aufstellung zu ermutigen, um genügend Kandidat:innen sicherzustellen.

Finden sich trotzdem nicht genügend Kandidat:innen, wird keine Wahl abgehalten. Es bildet sich in diesem Jahr kein Awarenessteam. Bildet sich kein Awarenessteam, wird zurückgegriffen auf das Awarenesskonzept beschrieben im Redaktionsstatut III. Redaktionskultur.

9. 4 Vorstellung der Kandidat*innen

Jede Person, die kandidiert, darf eine DIN A4-Seite gestalten, auf der sie sich der Redaktion vorstellt. Diese Vorstellungen werden mit Veröffentlichung der Liste der Kandidat:innen[13]  gut sichtbar in den Senderäumen ausgehängt.

9. 5 Wahl

Alle Mitglieder der Redaktion sind wahlberechtigt. Jede Person hat eine Stimme. Die Wahl erfolgt schriftlich und geheim.

Innerhalb der Woche der Wahl[14] müssen an mindestens zwei Tagen jeweils mindestens zwei Stunden angeboten werden, in denen gewählt werden kann. Während der Wahltermine ist ein Raum im Sender ausschließlich der Wahl vorbehalten. Es ist stets ein Mitglied der Wahlleitung vor Ort.

Um den größtmöglichen Konsens zu erreichen, wird eine integrierte Stichwahl abgehalten. Dazu ordnen die Wahlberechtigten die Kandidat:innen in einer Rangfolge nach Präferenz[15]. Die Rangfolge muss nicht die gesamte Anzahl an Kandidat:innen ausschöpfen. Es darf kein Rang doppelt vergeben werden.

9. 6 Auswertung

Die Abstimmung wird von der Wahlleitung ausgewertet.

Zunächst werden die individuellen Rangfolgen umkodiert. Dafür werden für die individuellen Ränge Punkte vergeben. Der höchste Rang erhält so viele Punkte wie Kandidat:innen zur Wahl angetreten sind. Der nächst niedrigere Rang erhält einen Punkt weniger. Der nächst niedrigere Rang erhält wiederum einen Punkt weniger usw., bis alle Ränge Punkte erhalten haben. Wurde einer:m Kandidat:in kein Rang zugeordnet, erhält diese:r Kandidat:in keine Punkte.

Alle Punkte aus den individuellen Rangfolgen werden zusammengezählt. So entsteht aus allen individuellen Rangfolgen eine allgemeine Rangfolge der gesamten Redaktion. Diese Rangfolge liegt nur der Wahlleitung vor.

Die Wahlleitung bietet zunächst der Person mit den meisten Punkten die Mitgliedschaft im Awarenessteam an. Nimmt diese Person die Wahl an, folgt die Person mit den zweitmeisten Punkten usw., bis auf diese Art vier Mitgliedschaften zustande gekommen sind. Kommt es zu Punktgleichheit, wird den entsprechenden Kandidat:innen die Mitgliedschaft gleichberechtigt angeboten. In Ausnahmefällen kann es damit zu mehr als vier Mitgliedern im Awarenessteam kommen.

Erhält eine Person keine Punkte, wird ihr keine Mitgliedschaft im Awarenessteam angeboten. In Ausnahmefällen kann es damit zu weniger als vier Mitgliedern im Awarenessteam kommen.

9.7 Ausscheiden aus dem Awarenessteam

Mitglieder des Awarenessteams sind darum gebeten, ihre gesamte Amtszeit von einem Jahr auszufüllen. Trotzdem dürfen alle Mitglieder jederzeit vorzeitig aus dem Awarenessteam ausscheiden. Vorzeitig ausscheiden müssen Mitglieder des Awarenessteams, wenn sie während ihrer Amtszeit in die Chefredaktion oder Programmdirektion wechseln.

10. Ausbildung des Awarenessteams

Die gewählten Mitglieder des Awarenessteams verpflichten sich zur Teilnahme an einem ein- oder mehrtägigen Awarenessworkshop innerhalb eines Monats nach der Wahl.

Der Workshop wird von den Mitgliedern des vorherigen Awarenessteams organisiert. Er wird von externen Expert:innen durchgeführt und umfasst unter anderem die Themen Umgang mit verschiedenen Diskriminierungsformen, sensible Kommunikation und Konfliktmanagement.

11. Bearbeitung des Awarenessstatuts

Das Awarenessstatut wird regelmäßig auf seine Aktualität geprüft. Wird das Redaktionsstatut aktualisiert, muss auch das Awarenessstatut überprüft werden. Wenn seine Inhalte nicht mehr zum aktuellen Redaktionsalltag passen, kann auf Initiative von Redakteur:innen oder Mitgliedern des Awarenessteams eine Anpassung veranlasst werden.

Ein Vorschlag über die aktualisierte Version des Statuts wird der gesamten Redaktion zur Verfügung gestellt. Alle haben die Möglichkeit, Fragen oder Vorschläge einzubringen.

Die gesamte Redaktion ist zur Abstimmung berechtigt. Sprechen sich zwei Drittel der abgegebenen Stimmen für das Statut aus, wird das aktualisierte Awarenessstatut angenommen.

 

[1] “gesamte Redaktion” meint im Folgenden stets alle Redakteur:innen und die Programmdirektion

[2] siehe dazu ergänzend 11. Bearbeitung des Awarenessstatuts

[3] zur Definition von Diskriminierung siehe Redaktionsstatut III. Redaktionskultur

[4] siehe dazu Redaktionsstatut III. Redaktionskultur

[5] im Folgenden “Senderinstanzen”

[6] für weitere Gründe siehe 5. Aufgaben des Awarenssteams

[7] siehe dazu 9. Zusammensetzung des Awarenessteams und 10. Ausbildung des Awarenessteams

[8] siehe dazu Redaktionsstatut VI. Journalistische Grundsätze

[9] siehe dazu 6. 2. Offene Plena

[10] über mindestens zwei verschiedene Kanäle (z.B. Slack, Telegram, Aushänge in der Redaktion, Vorstellungen in den Kampas)

[11] für einen Überblick siehe Übersicht: Ablauf der Wahl der Awarenesspersonen

[12] über mindestens zwei verschiedene Kanäle

[13] siehe dazu 9. 2. Ablauf der Wahl

[14] siehe dazu 9. 2. Ablauf der Wahl

[15] niedrige Zahlen entsprechen einer hohen Präferenz (Platz 1 entspricht der:m beliebtesten Kandidat:in)

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